Bilanz nach 100 Tagen: Gründer jetzt im Abseits
Zinssatz der KfW-Mittelstandsbank wird nach Risiko festgelegt
Frankfurt: Existenzgründer müssen seit dem 1. April 2005 für staatliche Gründungskredite risikoabhängige Zinsen bezahlen. Die staatseigene KfW-Mittelstandsbank mit Sitz in Frankfurt hat ihre billigen Einheitszinssätze abgeschafft. Jetzt zahlt jeder Existenzgründer einen Zinssatz, der seiner Bonität, dem damit verbundenen Ausfallrisiko und den zur Verfügung gestellten Sicherheiten Rechnung trägt. Sieben Preisklassen werden vorgegeben. Die Kredit-Antragsteller werden von ihrer Hausbank in diese Klassen eingruppiert. Das Verfahren entspricht dem schulnotenartigen Bewertungssystem für Unternehmen, das Rating genannt wird. Nach der Basel II-Richtlinie ist das Rating ab 2006 für Unternehmen und Existenzgründer Vorschrift. "Mit dem risikogerechten Zinssystem schaffen wir ein faires, transparentes Verfahren bei der Konditionengestaltung in der Mittelstandsfinanzierung", sagt KfW-Vorstandssprecher Hans Reich. Zwischen dem billigsten Zinssatz und dem Maximalpreis liegen etwa drei Prozentpunkte.
"Die Zwischenbilanz ist enttäuschend", konstatiert der hessische Gründungsexperte Andreas Hammer. "Viele Hausbanken taxieren ("raten") den Gründer so schlecht, dass der Hausbankzins plötzlich als die preiswerte Alternative zum KfW-Zins erscheint". Ob diese Politik der KfW tatsächlich die angekündigte Verbesserung des Zugangs zu günstigen KfW-Krediten bringt, bleibe abzuwarten. Vermutlich war der bisherige Einheitszinssatz vorteilhafter, weil er auch Start-ups mit schwächerer Bonität eine sehr preiswürdige Finanzierung sicherte. Die KfW-Förderungsprogramme haben sich seit dem Verschwinden der Deutschen Ausgleichsbank nicht zu Gunsten des Mittelstandes verbessert", sagt Hammer, Geschäftsführer der Gesellschaft für Existenzgründungsberatung.
Zunächst wurde die klassische Säule der Existenzgründungsfinanzierung, nämlich das Eigenkapitalhilfeprogramm, abgeschafft. Dieses Programm hatte eine jahrzehntelange Tradition, sicherte dem Gründer in den ersten zwei Jahren einen Zinssatz von 0,00 Prozent. Der erste Euro musste erst nach zehn Jahren, also im elften Jahr, getilgt werden. Die Einführung des Ersatzprogramms, "Unternehmerkapital" genannt, stellte schon eine massive Verschlechterung dar. Die zinsfreie Zeit wurde halbiert, und die tilgungsfreie Zeit wurde stark verkürzt.
Mit der nun durchgeführten Umstellung auf das risikoabhängige Zinssystem schneidet die Mehrzahl der Gründer vermutlich schlechter ab. Es sei deshalb sehr fraglich, ob diese Politik der Konditionenverschlechterung vom Markt, d.h. den Gründern, akzeptiert werde. Während der Unternehmerkredit Anfang des Jahres noch für effektiv 3,9 Prozent verfügbar war, betrage der Zins heute je nach Rating im ungünstigsten Falle 7,43 Prozent (Stand 26.06.2005), so der Gründungsexperte.
Die risikobezogenen Zinssätze gelten noch nicht für alle Finanzierungsprogramme. Der "Bestseller" unter den Gründungskrediten, das KfW-Startgeld, und auch das Mikrodarlehen für Jungunternehmer werden noch zum Festzinssatz angeboten. So koste das Startgeld bundeseinheitlich 7,85 Prozent effektiv und das Mikrodarlehen 8,51 Prozent. Diese Programme zeichneten sich durch eine 80-prozentige Haftungsfreistellung aus. Der Staat, d.h. die KfW-Bankengruppe, übernehme 80 Prozent des Ausfallrisikos. Die Mehrzahl der Kredite werde deshalb ohne die sonst üblichen "harten Sicherheiten" bewilligt, betont A. Hammer abschließend.
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