Unternehmerkapital
Das interessanteste Gründungsdarlehen für Projekte mit einem Kapitalbedarf von 50 000 Euro und mehr dürfte sicherlich das ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm (EKH) sein. Nähere Informationen zum Europäischen Rahmenprogramm folgen im gleichnamigen Abschnitt.
Ziel des ERP-EKH-Programms ist die Bereitstellung von eigenkapitalähnlichen Mitteln zur Errichtung einer selbständigen Existenz für solche Existenzgründer, die nur über geringe Eigenmittel verfügen. Auch soll die Liquidität insbesondere in den wichtigen Aufbaujahren gestärkt werden.
Die KfWM gewährt aus diesem Grund ein langfristiges Darlehen, das mit Ausnahme der persönlichen Haftung durch den Darlehensnehmer und dessen Ehepartner, nicht banküblich abzusichern (!) ist und Dritten gegenüber uneingeschränkt haftet. Dies ist einmalig. Außerdem mußten nur etwa 4 Prozent der Betriebe, die von der EKH gefördert wurden, aufgeben.
Wer kann die EKH erhalten und welche Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt werden? Zuvor muß festgehalten werden, daß es auf diese Förderung keinen Rechtsanspruch gibt.
Konditionen für das ERP-EKH-Programm |
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Höchstbetrag: |
500 000 Euro |
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Zinssatz: |
Der bei der Gewährung der EKH festgelegte Zinssatz gilt bis zum Ende des 10. Jahres |
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1. + 2. Jahr: |
0 Prozent p.a. |
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3. Jahr: |
3 Prozent p.a. |
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4. Jahr: |
4 Prozent p.a. |
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5. Jahr: |
5 Prozent p.a. |
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6. - 10. Jahr: |
6,5 Prozent p.a. (alte Länder), 6,25 Prozent p.a. (neue Länder) |
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Gebühren: |
0,7 Prozent p.a. Garantieentgelt der jeweils valutierenden Eigenkapitalhilfe |
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Auszahlung: |
96 Prozent |
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Laufzeit: |
20 Jahre (oder spätestens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres) |
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Tilgung: |
Nach 10 tilgungsfreien Jahren in 20 gleichen Halbjahresraten. Eine vorzeitige Tilgung ist möglich. |
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Besicherung: |
Persönliche Haftung des Antragstellers und seines Ehepartners. Keine weiteren Sicherheiten. |
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Antragsweg: |
Antragsteller - Hausbank - KfWM |
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Altersgrenze: |
Rückzahlung bis zum 70. Lebensjahr |
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Bedingungen für Zusagen aus dem ERP-EKH-Programm
Jeder Antrag wird individuell überprüft. Die notwendigen Antragsformulare finden Sie im Anhang. Die EKH kann beantragt werden, wenn:
- die Gründung, der Unternehmenserwerb oder die tätige Beteiligung im gewerblichen oder freiberuflichen Bereich erfolgt;
- die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird und zu einer wirtschaftlich ausreichenden Lebensgrundlage (tragfähige Vollexistenz) führt;
- eine fachliche und kaufmännische Qualifikation mit angemessener praktischer Berufserfahrung vorhanden ist;
- der Gründer EU-Bürger ist und einen inländischen Wohnsitz hat (auch Nicht-EU-Bürger können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden);
- eine unabhängige Stellungnahme von einer fachlich kompetenten Stelle vorliegt (z.B. durch spezialisierten Existenzgründungsberater, IHK oder Steuerberater);
- Es wird erwartet, daß dabei das Konzept und die Qualifikation des Antragstellers einer kritischen Prüfung unterzogen wurden;
- der Gründer sich in einem bestimmten Verhältnis mit eigenen baren oder unbaren Vermögenswerten beteiligt, wobei Investitionszulagen und Zuschüsse nicht als eigene Mittel gelten. Üblich sind 15Prozent Eigenkapital (EK) und 85Prozent Fremdkapital (Hilfe zur Selbsthilfe);
- die Durchführung des Vorhabens bei Antragstellung noch nicht begonnen hat;
- bei Teamgründungen von jedem Firmengründer ein gesonderter Antrag eingereicht wird (personenbezogener Kredit);
- Sachinvestitionen und das erste Warenlager finanziert werden sollen. Es werden auch Markterschließungsaufwendungen mit längerer Kapitalbindung bis zu 10Prozent gefördert (z.B. bei Eröffnungswerbung, Marktuntersuchungskosten, Schulungskosten für Außendienstmitarbeiter oder Besuch von relevanten Fachmessen).
weitere Themen:
Gründungsfinanzierung I Startgeld I Unternehmerkapital I Unternehmerkredit der KfW I Mikrodarlehen I Existenzgründungsberatung I Beteiligungskapital I BTU-Frühphasenfinanzierung I Investitionszuschuss
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