Home

Unser kostenloser Check-up schafft Klarheit, welche Erfolgs-
aussichten Ihre Idee bietet: fachmännisch, kritisch, individuell und objektiv bewertet.

Kontakt
E-Mail
Impressum

Gründungsfinanzierung
Business-Plan
Bankgespräch
Gründerzuschuss
Einmaleins für Existenzgründer
Unternehmensnachfolge
Existenzgründung in Deutschland
Existenzgründung in Europa
Existenzgründung in USA

 
Unternehmensnachfolge

Wie werde ich mein eigener Chef? Der unbekannte Riese Mittelstand bietet zahlreiche Möglichkeiten. Die Unternehmensnachfolge ist eine davon. Was die wenigsten in Betracht ziehen: Für den, der das Risiko scheut, ein eigenes Unternehmen neu zu gründen, besteht die Möglichkeit, ein bestehendes zu übernehmen. Den entscheidenden Kontakt liefert oft die Unternehmensbörse "nexxt-change.de". Hier werden tagesaktuell etwa 7000 Unternehmensangbote offeriert.

200.000,00 € bis 300.000,00 € müssen häufig für ein mittelständisches Unternehmen mit etwa 10 Mitarbeitern bezahlt werden. Ein Friseursalon hingegen ist schon für 10.000,00 € zu haben. Dies sind selbstverständlich nur Beispiele. Sich auf den richtigen Preis zu einigen, ist generell eine der größten Herausforderungen bei der Unternehmensnachfolge. Die nackten Zahlen aus einer Bilanz bilden den Unternehmenswert häufig nicht adäquat ab. Der Alteigentümer hat oft sehr viel Herzblut investiert. Merkmale wie Kundenstruktur, Geschäftspartner, Lage und langjähriges Bestehen am Markt lassen sich nur schwer in Zahlen fassen. Der Nachfolger sollte seine finanzielle Schmerzgrenze aufgrund einer Unternehmensbewertung festlegen. Eigenes Geld sollte der Nachwuchsunternehmer schon mitbringen, mindestens etwa 20 % des Kaufpreises solten es nach einer "Faustformel" sein.


Was ist mein Unternehmen wert?

Preis ist, was man bezahlt und Wert ist, was man dafür erhält. "Wert" repräsentiert die individuelle Wertschätzung eines Marktteilnehmers für das gekaufte Gut. Preise entstehen dagegen auf Märkten durch Angebot und Nachfrage.

Firmenbewertungen haben deshalb die Funktion, Preisgrenzen festzusetzen, die bei rationalem Handeln nicht über- bzw. unterschritten werden dürfen. Diese Preisgrenzen bilden dann die Ausgangspunkte für Preisverhandlungen.

Generell stellt sich bei einer Übernahme die Frage nach dem Wert des ins Auge gefaßten Objektes. Und wie bei jedem Verkauf stehen sich zwei Ansichten gegenüber: Die des Verkäufers und die des Käufers. Die Preisvorstellungen sollten nicht lediglich den Wunschvorstellungen der Beteiligten entsprechen. Beim Unternehmensverkauf sollte es nicht zugehen, wie auf dem Basar.

Die Kaufpreiszahlung erfolgt in der Regel sofort. Die früher geläufige Rentenzahlung ist auch heute noch möglich und bietet dem übernehmenden Existenzgründer zahlreiche Vorteile. Die Alt-Unternehmer sind jedoch in der Regel nicht bereit, die Kaufpreiszahlung an den wirtschaftlichen Zukunftserfolg ihres Unternehmens zu knüpfen.

Wissenschaft und Praxis haben betriebswirtschaftliche Bewertungsmethoden entwickelt, mit denen ein Unternehmenswert ermittelt werden kann. Je nach Anlaß findet eine unterschiedliche Bewertung statt.


Zwei Bewertungsmethoden:

Bis in die 60iger Jahre war man bemüht, den Wert des Unternehmens als Substanzwert darzustellen. Vereinfacht ausgedrückt steht dahinter folgende Frage: Was müßte jemand bezahlen, wenn er die einzelnen Vermögensgegenstände des betreffenden Unternehmens am Bewertungsstichtag beschaffen wollte? Es geht also um die identische Reproduktion des zu bewertenden Unternehmens. Allerdings ist die Rendite eines Unternehmens keine Funktion der Substanz, sondern hängt von dem kreativen Einsatz der Produktionsfaktoren (Mitarbeiter, Knowhow, Bekanntheitsgrad, Marktpositionierung usw.) ab.

Konrad Mellerowicz erklärte bereits Anfang der 50iger Jahre den Ertragswert als den wahren Wert des Unternehmens. Auch für Eugen Schmalenbach stand fest: Der Unternehmenswert muß etwas anderes sein als die Summe der einzelnen Vermögenswerte. "Für das Gewesene gibt der Kaufmann nichts". Es benötigte etwa weitere 10 Jahre, bis sich diese Auffassung in Theorie und Praxis durchzusetzen begann. Der Wert eines Unternehmens ist nicht aus seiner Substanz heraus abzuleiten, sondern nur aus den zukünftigen Erträgen, die es in der Lage ist, zu erwirtschaften. Damit entspricht der sogenannte Ertragswert dem Barwert der zukünftigen Erfolge des Unternehmens. Der Ertragswert ist definiert als die Summe der abgezinsten, künftig zu erwartenden Erträge.

Unterstützt durch das Institut der Wirtschaftsprüfer wendet man in der Praxis hauptsächlich das Ertragswertverfahren an. Die Rechtsprechung orientiert sich oftmals noch an dem "Stuttgarter Verfahren", ein Verfahren der Finanzverwaltung, das relativ stark vergangenheitsbezogen ist.

Das Ertragswertverfahren ermittelt den Wert eines Unternehmens anhand zu erwartenden künftigen Nutzens für den Käufer. Denn der Käufer hat nichts von "historischen Gewinnen", die den bisherigen Inhaber des Unternehmens möglicherweise reich gemacht haben. Das heißt, einfach ausgedrückt, daß der Geschäftspreis sich an den zukünftigen Gewinnen orientiert. Noch einfacher: Je besser ein Unternehmen zum Zeitpunkt des Verkaufs läuft, desto teurer wird es veräußert werden (unabhängig von dem Substanzwert). Der Nutzen liegt in den erwarteten nachhaltig erzielbaren Gewinnen.


Profitieren Sie von den praxisbewährten Tipps unserer Experten und erarbeiten mit uns ein optimales Bewertungskonzept, um den Wert Ihres Unternehmens zu steigern.

Bankautomat spuckt Geld aus

NEWS

Aktuell

mehr ...

Praxisleitfaden für Existenzgründer

Jeder, der den Schritt in die Selbständigkeit wagt, findet hier nicht nur brauchbare Ratschläge und notwendige Tipps, sondern unentbehrliches Grundlagenwissen.
 

mehr ...