Startgeld finanziert Gründer und Jungunternehmer
Das ideale Programm für Gründer und Jungunternehmer innerhalb der ersten drei Geschäftsjahre mit geringem Finanzbedarf heißt StartGeld. Das zinsgünstige StartGeld-Darlehen bis 100.000,00 Euro finanziert alles; egal ob Investitionen oder laufende Betriebsausgaben (z. B. Unternehmergehalt, Werbung, Miete usw.). Auch ohne bankübliche Sicherheiten ist eine Finanzierung möglich, weil die KfW obligatorisch eine Haftungsfreistellung von 80 % gewährt. Bei diesem Kredit finanzieren Banken auch häufig ohne Nachweis von Sicherheiten. Das optimale Programm für "Vollzeitunternehmer", aber auch für "nebenberuflich Selbständige".
Der Förderstatistik der KfW ist zu entnehmen, dass das StartGeld jährlich etwa 6.000 mal bewilligt wird.
Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 Prozent des gesamten Finanzierungsbedarfes (Investitionen und Betriebsmittel) betragen. Eigenkapital ist keine zwingende Voraussetzung, um den Kredit zu erhalten. Eine Kombination mit anderen Programmen der KfWM ist nicht möglich.
Zu den Konditionen:
Die Darlehenslaufzeit beträgt entweder bis zu 5 oder bis zu 10 Jahre, davon maximal 2 tilgungsfreie Jahre. Es wird ein Festzins für die gesamte Laufzeit vereinbart. Die Zinssätze werden jeweils am Tage der Zusage festgelegt. Der jeweils gültige Zinssatz ist in der Übersicht "Aktuelle Konditionen der Kreditprogramme" der KfW über Internet www.kfw-mittelstandsbank.de abrufbar.
Der Antrag wird auf dem dafür vorgesehenen Vordruck bei jedem Kreditinstitut (Hausbank) eingereicht
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt exakt 100.000 Euro. Der Anteil für Betriebsmittel ist auf € 30.000,00 limitiert. Vom Antragsteller wird erwartet, daß er einen Business-Plan zur Verfügung stellt, in dem die Schwerpunkte seiner unternehmerischen Tätigkeit dargelegt sowie anhand geeigneten Zahlenmaterials die Erfolgsaussichten des Vorhabens begründet werden.
Insbesondere benötigt werden: Erläuterung der Geschäftsidee, des Marktes (Kunden, Wettbewerb, Standort) sowie der Zukunftsaussichten (Umsatz- und Ertragsvorschau mit Liquiditätsplan). Des weiteren ist eine tabellarische Übersicht über den beruflichen Werdegang des Existenzgründers vorzulegen. Eine Einwilligungserklärung zur Schufa-Auskunft und der infoscore/INFORMA-Auskunft und der Stellungsnahme der Hausbank sowie die De-minimis-Erklärung müssen ebenfalls der Hausbank vorgelegt werden.
Mit dem Anfang Mai 1999 neu eingeführten Förderprodukt "Startgeld" sollten vor allem Frauen und Arbeitslose bei der Gründung einer selbständigen Existenz unterstützt werden. Eine Konzeption, die voll aufgegangen ist.
In drei Viertel aller Fälle liegt das Darlehensvolumen bei über 25 000 Euro, jeder dritte Gründer hat einen Investitionsbedarf von mehr als 45 000 Euro und nutzt das Programm fast maximal aus.
Übrigens: Doppelt genäht hält besser - dies gilt auch für Existenzgründungen. Tun sich nämlich zwei Gründungswillige zusammen, um eine gemeinsame Existenz aufzubauen, dann kann jeder bis zu 100 000 Euro Startgeld beantragen - wenn jeder zu 50 Prozent am neuen Unternehmen beteiligt ist.
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