Investitionszuschuss
Für bestimmte Investitionen, die auch Existenzgründer tätigen, werden Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG) gewährt. Darüber hinaus stellt der Bund in Zusammenarbeit mit den einzelnen Bundesländern Fördermittel in Form von Zuschüssen und Steuervergünstigungen zur Verfügung. Dies geschieht aufgrund des Gesetzes "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur".
Zulagen und Zuschüsse verbilligen Investitionen unmittelbar und bringen so dem Unternehmen zusätzlich eine Risikoentlastung. Bei diesen handelt es sich nicht um Kreditprogramme, da diese zweckgebundenen "Geldgeschenke" des Staates nicht zurückgezahlt werden müssen.
Die Förderungsintensität ist unabhängig vom Vorhaben: Gleich, ob es sich um Investitionskosten für die Errichtung, Betriebserweiterung, Rationalisierung oder Betriebsverlagerung handelt, können Zuschüsse in den neuen Ländern von 35Prozent, bei kleinen und mittleren Betrieben sogar bis 50Prozent in Anspruch genommen werden.
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