Gründungsfinanzierung durch Kredit
Die Banken gehen mit den Gründerdarlehen der KfW-Mittelstandsbank nicht gerade hausieren. Hartnäckiges Nachfragen nach den verschiedenen Förderprogrammen empfiehlt sich. Machen Sie sich keine zu großen Sorgen. Ihre Chancen einen zinsgünstigen Kredit von "Vater Staat" zu bekommen, stehen gar nicht schlecht. Gründungsdarlehen werden auch heute noch bewilligt! Ihre Hausbank ist in fast allen Förderungsprogrammen die erste Anlaufstelle, über die Anträge gestellt werden können (man spricht von dem "Hausbanken-Prinzip").
Als erstes denken Unternehmensgründer an den klassischen Bankkredit. Die Vorstellung, eine gute Idee und ein entsprechendes Auftreten würden bei der Vergabe eines Kredites die entscheidende Rolle spielen, ist weit verbreitet, aber leider falsch. Denn die Kreditvergabe einer Bank folgt den Prinzipien der Rentabilität und der Sicherheit. In anderen Worten: Die Hausbank wird ihre Kreditwürdigkeit überprüfen. Dazu legen Sie das Unternehmenskonzept vor und präsentieren Ihre Sicherheiten. Nach diesen Gesichtspunkten wird die Bank beurteilen, ob sie Ihr Projekt unterstützt oder nicht. Sie sollten folgende zusätzliche Unterlagen bei Ihrem Gespräch mitführen:
- Business-Plan
- Lebenslauf mit Qualifikationsnachweis
- Entwurf eines Gesellschaftervertrages
- Sicherheitenvorschläge
- eventuell ein Pachtvertrag im Entwurf (noch nicht unterschrieben)
Alle Zahlen und Informationen müssen nach bestem Wissen und Gewissen aufgestellt sein. Sie dürfen also nichts Negatives verschweigen oder, noch schlimmer, keine "frisierten" Zahlen und Unterlagen abgeben. Tun Sie das doch und werden Sie erwischt, hat die Bank ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Mit der Frage "Welche Sicherheiten können Sie uns bieten?" müssen Sie bei Kreditgesprächen stets rechnen, auch wenn Gründungsdarlehen bei der KfW-Mittelstandsbank oder beim Staat beantragt werden. Die Problematik der Sicherheiten wird auf diesem Wege nur entschärft, aber nicht beseitigt. Dafür sollten Sie die gängigen Sicherheiten sowie deren Fußangeln und Bewertung kennen. Normalerweise geht die Bank davon aus, daß die Unternehmensgewinne für Verzinsung und Rückzahlung der Kredite ausreichen. Geht es dem Unternehmen später aber einmal schlecht, erwartet die Bank die Rückzahlung des Geldes durch Verwertung der von Ihnen angegebenen Sicherheiten.
Der Gründer, der nicht genügend bankübliche Sicherheiten hat, kann eine Ausfallbürgschaft beantragen und muß alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einbringen, bevor die Gemeinschaft zu einer Bürgschaft bereit ist. Solche Bürgschaften können bis zu 80 Prozent der beantragten Kredite absichern und werden üblicherweise bei Kreditvolumen bis zu 750.000,00 € gewährt. Die Bürgschaftsbank berechnet neben der einmaligen Bearbeitungsgebühr je nach Bundesland verschiedene Provisionen zwischen 0,5 und 1 Prozent pro Jahr. 2001 haben die Bürgschaftsbanken in Deutschland 80 % des Ausfallrisikos für annähernd 6.000 Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 1,45 Milliarden Euro übernommen.
weitere Themen:
Gründungsfinanzierung I Startgeld I Unternehmerkapital I Unternehmerkredit der KfW I Mikrodarlehen I Existenzgründungsberatung I Beteiligungskapital I ERP-Startfonds I Investitionszuschuss
|
|
![]() | |


