Existenzgründungsberatung wird bezuschußt
Neben Gründungskrediten bietet Ihr Bundesland eine Teilfinanzierung von Existenzgründungsberatungen an. Diese hat alle Fragen rund um das Gründungsvorhaben zum Gegenstand. Sie geht also über Finanzierungsfragen hinaus. Zur Gründungsberatung gehören im Idealfall:
- Gemeinsame Erarbeitung eines perfekten Businessplans, den die Hausbank erwartet.
- Erstellung professioneller, realistischer betriebswirtschaftlicher Planungsrechnungen. Dazu zählen Rentabilitätsrechnung bzw. GuV-Prognose und Liquiditätsrechnung.
- Investitions- und Finanzierungsplanung unter Berücksichtigung von etwa 230 Förderungsprogrammen zur Existenzgründungs- und Aufbaufinanzierung.
- "Fachliche Stellungnahme" für die Bank als Voraussetzung für die Beantragung des Unternehmerkapitals.
- Formalitäten bei der Beantragung von Existenzgründungsdarlehen und anderen Förderungsmitteln
- Begleitung zu den Finanzierungsgesprächen bei der Hausbank
- Objektive Analyse der Geschäftsidee, damit Fehler im Vorfeld vermieden werden und weniger "Lehrgeld" gezahlt werden muß. Strategie-Vorschläge.
- Wettbewerbsanalyse und Beurteilung der realen Marktchancen.
- Wahl der Rechtsform
- Standortgutachten: Bewertung der Standorts, Lage des Ladengeschäftes, Alternativen.
- ggf. Abgabe einer fachlichen Stellungnahme für die Agentur für Arbeit. Damit wird der Gründerzuschuß für mindestens 9 Monate beantragt.
Dieser Beratungszuschuß muß bei sogenannten "Leitstellen", beantragt werden. Erfahrungsgemäß wird der Zuschuß immer gewährt.
Wird der Zuschuß bewilligt, so kann mit einer bis zu 80prozentigen Beteiligung an dem vom Berater in Rechnung gestellten Honorar gerechnet werden.
weitere Themen:
Gründungsfinanzierung I Startgeld I Unternehmerkapital I KfW-Gründerkredit I Mikrokreditfonds Deutschland I Existenzgründungsberatung I Beteiligungskapital I ERP-Startfonds I Investitionszuschuss
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