Existenzgründung in der EU
Europa ist kein Phantom, sondern längst Realität. Jetzt gilt es, neue Chancen wirtschaftlich zu nutzen. Nicht nur in nationalen, sondern in europäischen Dimensionen. Jeder EU-Bürger kann in jedem Land der Gemeinschaft den Weg in die Selbständigkeit gehen. "Freizügigkeit" ist der Begriff, der es Existenzgründern erlaubt, aktiv zu werden. Dazu muß man nicht nur Mut und Kreativität mitbringen, sondern auch Wissen über die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Chancen und Möglichkeiten im Land der Wahl.
Die besondere Stärke Italiens liegt in der vorherrschenden Stellung kleiner und mittlerer Unternehmen. Für ihre Entstehung spielen die so genannten industriellen Distrikte und die Familie als Kernzelle des Unternehmens eine wichtige Rolle. Die italienische Politik unterstützt Unternehmensgründungen unter anderem mit einem Gesetz, das verlorene Zuschüsse, die Subventionierung laufender Betriebsausgaben, Zinsverbilligungen und Bürgschaften regelt.
Kennzeichnend für die Struktur der spanischen Wirtschaft ist ein hoher Anteil Selbständiger und eine relativ hohe Anzahl von Existenzgründungen. Die Regierung unterstützt insbesondere die strukturschwachen autonomen Regionen finanziell.
In Frankreich finden wir eine Konzentration der Unternehmen in drei von 22 Regionen vor. Die Neugründung von Unternehmen wird sowohl durch die direkte Förderung - Finanzierung durch Erhöhung der Eigenmittel, Reduzierung der Betriebskosten durch Steuererleichterungen, Investitionsanreize durch Subventionen - als auch durch allgemeine Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung unterstützt.
In Dänemark verfolgt die Regierung für kleine und mittlere Unternehmen keine spezielle Förderungspolitik. Ihre Maßnahmen zielen vor allem auf die Verbesserung des technologischen Wissens und seine Anwendung in Industrieunternehmen ab.
|
|
![]() | |


