ERP-Startfonds
Wie junge Technologieunternehmen davon profitieren
Junge Technologieunternehmen haben wieder größere Chancen, an Beteiligungskapital zu kommen. Aus dem KfW-Startfonds winken für Start-ups und etablierte Mittelständler bis zu 3 Mio €. Sie haben ungewöhnlich gute Ideen, aber kein Geld, um diese zu finanzieren. Das ist die traurige Realität zahlreicher technologieorientierter Firmengründungen. Denn Wagniskapitalgeber waren in den vergangenen Jahren immer weniger bereit, Jungunternehmern ihr Geld anzuvertrauen. Die Enttäuschungen des "Neuen Marktes" sind dafür verantwortlich. Damit gute Ideen nicht länger an der Finanzierung scheitern, hat die KfW den ERP-Startfonds zur Förderung von Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen aufgelegt.
Die KfW geht Beteiligungen an innovativen Technologieunternehmen (TU) ein, ohne sich an der Geschäftsführung zu beteiligen. Gemeinsam mit einem Lead-Investor beteiligt sich die KfW-Mittelstandsbank direkt am jungen Technologieunternehmen. Beide Parteien müssen stets in gleicher Höhe investieren. Der private Lead-Investor fungiert zugleich als Berater des Unternehmens und unterstützt es in allen wirtschaftlichen und finanziellen Belangen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre ist. Nur wenn es sich um eine Folgefinanzierung für ein zuvor aus dem Vorgängerprogramm BTU, der BTU-Frühphase oder dem Futour-Programm gefördertes Unternehmen handelt, gibt es Ausnahmen. Der Startfonds hat eine Hebelwirkung für Beteiligungskapital. Mit diesem Instrument werden Anreize für den Markteintritt privater Investoren geschaffen. Die Marktteilnehmer können Risiken am besten selbst einschätzen und selektieren. Für die Neuentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen stellt die KfW in der ersten Beteiligungsrunde maximal € 1,5 Mio. zur Verfügung. Wenn mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden müssen, gilt ein Maximalbetrag von insgesamt € 3 Mio. Der Lead-Investor darf sich weder vom TU oder von Gesellschaftern, noch von deren Familienangehörigen Sicherheiten stellen lassen. Natürliche und juristische Personen, aber auch Beteiligungsgesellschaften können Lead-Investoren sein, wenn sie von der KfW akkreditiert sind.
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